Heilpraktiker bei der Arbeit

Der Beruf des Heilpraktikers heute

Isol­de Rich­ter

Nach dem Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt prak­ti­zie­ren der­zeit ca. 30.000 Heil­prak­ti­ker in Voll- und Teil­zeit­pra­xen. Wenn sich eine so gro­ße Anzahl Heil­prak­ti­ker auf dem Markt hal­ten kann, ist das schon ein wich­ti­ger Hin­weis dar­auf, dass von Sei­ten der Bevöl­ke­rung ein Bedarf an die­sen The­ra­peu­ten besteht. Heil­prak­ti­ker gehö­ren nicht, wie bei­spiels­wei­se Phy­sio­the­ra­peu­ten oder Kran­ken­schwes­tern, zum ärzt­li­chen Hilfs­per­so­nal, son­dern sie stel­len eigen­stän­dig und eigen­ver­ant­wort­lich selbst Dia­gno­sen und wäh­len die pas­sen­de The­ra­pie für den Pati­en­ten aus. Der Heil­prak­ti­ker hat für sei­ne Tätig­keit gro­ße Frei­heit, aller­dings wird er durch eini­ge Geset­ze in sei­nen Tätig­kei­ten ein­ge­schränkt. So ver­bie­tet ihm z.B. das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz die Behand­lung der meis­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten, außer­dem darf er kei­ne Zahn­heil­kun­de aus­üben und kei­ne Geburts­hil­fe leis­ten. Er ver­ord­net sei­nen Pati­en­ten apo­the­ken­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te, die ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen (umgangs­sprach­lich auch als rezept­pflich­tig bezeich­ne­te) Arz­nei­mit­tel dage­gen ver­ord­net nur der Arzt. Heil­prak­ti­ker gehö­ren wie z.B. Ärz­te und Rechts­an­wäl­te zu den „frei­en Beru­fen“, sind also kein „Gewer­be­be­trieb“ und müs­sen des­halb kei­ne Gewer­be­steu­er zah­len.

Es wer­den Schul­me­di­zi­ner und Heil­prak­ti­ker gebraucht

Die meis­ten Pati­en­ten möch­ten heu­te einer­seits von Spe­zia­lis­ten hoch­qua­li­fi­ziert behan­delt wer­den und ande­rer­seits als Indi­vi­du­um in ihrer ganz bestimm­ten Lebens­si­tua­ti­on wahr­ge­nom­men und nicht in ein Sche­ma gesteckt und in ein­zel­ne Berei­che, wie z.B. Lun­ge, Herz, Kopf, Ner­ven zer­glie­dert wer­den.

Das Spe­zia­lis­ten­wis­sen lie­fert die Schul­me­di­zin in her­vor­ra­gen­der Qua­li­tät, bei der ganz­heit­li­chen Betrach­tung des Kran­ken weist sie aller­dings schwe­re Defi­zi­te auf – und hier braucht es den Heil­prak­ti­ker. „Ganz­heit­lich“ bedeu­tet, dass der Heil­prak­ti­ker den Pati­en­ten in sei­ner Gesamt­heit als Kör­per, See­le und Geist betrach­tet und dar­über hin­aus nimmt er ihn in all sei­nen Facet­ten als Mit­glied einer Gemein­schaft in beruf­li­cher und pri­va­ter Hin­sicht wahr. Das heißt, er berück­sich­tigt die momen­ta­ne Lebens­si­tua­ti­on des Kran­ken, sieht, wo es Rei­bungs­punk­te gibt, die zu Anspan­nung, Pro­ble­men und Stress füh­ren und so als Krank­heits­ur­sa­che in Betracht kom­men.

So fin­det man bei Heil­prak­ti­kern Pati­en­ten mit den unter­schied­lichs­ten Erkran­kun­gen. Sie rei­chen von leich­ten Befind­lich­keits­stö­run­gen bis hin zu schwers­ten und töd­li­chen Krank­hei­ten, wie z.B. aus­the­ra­pier­ten Krebs­pa­ti­en­ten, d.h. das sind Men­schen, die vom Arzt den Bescheid bekom­men haben: Wir haben nun alles getan, was in unse­rer Macht steht, eine wei­te­re The­ra­pie­mög­lich­keit gibt es nicht mehr. Es ste­hen nur noch pal­lia­ti­ve Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung, also eine rei­ne Sym­ptom- und Schmerz­be­hand­lung.

Die Auf­ga­be des Heil­prak­ti­kers liegt nicht in der Behand­lung schwe­rer, aku­ter Erkran­kun­gen, denn hier hat die Schul­me­di­zin gro­ße Erfol­ge vor­zu­wei­sen. Den­ken wir nur an die Erfol­ge der anti­bio­ti­schen Behand­lung und der gro­ßen chir­ur­gi­schen Erfol­ge. Das bereits vor­ste­hend schon erwähn­te Infek­ti­ons­schutz­ge­setz besagt, dass die meis­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten nur von Ärz­ten behan­delt wer­den dür­fen. Aber auch akut Erkrank­te, z.B. durch Unfall, gehö­ren nicht in die Hand des Heil­prak­ti­kers. Aber es gibt sicher auch kei­nen Pati­en­ten, der mit einem Bein­bruch zu einem Heil­prak­ti­ker geht!

Wich­ti­ge Behand­lungs­schwer­punk­te von Heil­prak­ti­kern sind chro­ni­sche Krank­hei­ten, da die­se ganz­heit­lich gese­hen und ent­spre­chend the­ra­piert wer­den müs­sen. Ent­wi­ckelt sich z.B. bei einem Men­schen eine Arthro­se, so darf nicht nur das Sym­ptom behan­delt wer­den, son­dern es muss unter­sucht wer­den, war­um sich eine Arthro­se ent­wi­ckeln konn­te. Bestehen hier viel­leicht lang­jäh­ri­ge Ernäh­rungs­feh­ler, Bewe­gungs­man­gel, Fehl­be­an­spru­chun­gen, Über­säue­rung oder sind im Gewe­be Abbau­pro­duk­te ange­la­gert, die nicht aus­rei­chend aus­ge­schie­den wer­den konn­ten?

Eine wei­te­re sehr wich­ti­ge Domä­ne des Heil­prak­ti­kers sind funk­tio­nel­le Stö­run­gen. Hier ist es beim Betrof­fe­nen noch zu kei­ner Organ­ver­än­de­rung gekom­men, son­dern es liegt eine Stö­rung im Bewe­gungs­ab­lauf, also in der Funk­ti­on des Organs, vor. So könn­te es sein, dass ein Pati­ent aus see­li­schen Ursa­chen her­aus unter Magen­be­schwer­den lei­det. Er geht nun zum Arzt und lässt eine Magen­spie­ge­lung machen. Der Arzt fin­det kei­ner­lei Ver­än­de­rung und teilt dem Pati­en­ten den Befund mit: „Es ist alles in Ord­nung, bei Ihnen sind die Beschwer­den ver­mut­lich psy­chisch bedingt“. Damit wird der frus­trier­te Pati­ent ent­las­sen und oft hat er das Gefühl, dass mit ihm etwas nicht stim­me. Hier setzt eine wich­ti­ge Arbeit des Heil­prak­ti­kers ein. Funk­tio­nel­le Beschwer­den kön­nen in der Natur­heil­kun­de sehr gut behan­delt wer­den, z.B. mit Homöo­pa­thie, TCM oder Phy­to­the­ra­pie. Unter­bleibt die Behand­lung in die­sem Sta­di­um der Erkran­kung, so wird sie wei­ter fort­schrei­ten und beim Betrof­fe­nen schwe­re Schä­den ver­ur­sa­chen. Wenn wir bei dem Bei­spiel der psy­chisch beding­ten Magen­er­kran­kung blei­ben, so wird die psy­chi­sche Stö­rung nicht nur zu Magen­krämp­fen, son­dern auch zu einer ver­mehr­ten Pro­duk­ti­on von Magen­saft füh­ren. Zuviel Magen­saft greift aber die Magen­wän­de an, sodass sich im Lau­fe der Zeit eine Organ­ver­än­de­rung und eine chro­ni­sche Gas­tri­tis ent­wi­ckeln wird. Eine jah­re­lang bestehen­de chro­ni­sche Gas­tri­tis, stei­gert aber erheb­lich das Risi­ko an einem Magen­krebs zu erkran­ken.

Tipp für The­ra­peu­ten:


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Heil­prak­ti­ker-Prü­fung

Bevor jemand eine Heil­er­laub­nis als Heil­prak­ti­ker bekommt, muss er sich einer sehr anspruchs­vol­len schrift­li­chen und münd­li­chen Über­prü­fung unter­zie­hen. Das hohe Niveau die­ser Prü­fung ist vie­len nicht bewusst, da in den Medi­en oft so berich­tet wird, als kön­ne man die­se Prü­fung ein­fach ohne gro­ße Vor­be­rei­tung bestehen. Das ist nicht rich­tig. Die Lat­te liegt bei die­ser Prü­fung hoch und das ist gut so, denn so wird sicher­ge­stellt, dass der Heil­prak­ti­ker genau weiß, was er auf­grund der gesetz­li­chen Gege­ben­heit tun darf und was nicht. Und es ist sicher­ge­stellt, dass er in der Lage ist, gefähr­li­che Erkran­kun­gen zu erken­nen und dafür zu sor­gen, dass die in die­sem Fall not­wen­di­gen Schrit­te ein­ge­lei­tet wer­den. Im Hin­blick auf sei­ne Fähig­keit Dia­gno­sen zu stel­len, erwar­tet man von ihm das glei­che Wis­sen, wie von einem Arzt. Auch muss er detail­lier­te Kennt­nis­se nach­wei­sen, dass er in der Lage ist, genau zu erken­nen, wel­che Unter­su­chun­gen – auch und gera­de schul­me­di­zi­ni­sche – bei den jewei­li­gen Sym­pto­men und Krank­hei­ten not­wen­dig sind.

Der Heil­prak­ti­ker war schon immer auf alter­na­ti­ven Gebie­ten tätig. Den­ken wir nur dar­an, dass The­ra­pie­rich­tun­gen, die von der Schul­me­di­zin ursprüng­lich belä­chelt und als wir­kungs­los ein­ge­stuft wur­den, wie Auto­ge­nes Trai­ning, TCM, Lymph­drai­na­ge, Darm­sa­nie­rung und vie­les mehr heu­te von zahl­rei­chen Ärz­ten fest in ihrer Arbeit inte­griert sind und mitt­ler­wei­le sogar teil­wei­se in der Schul­me­di­zin Stim­men laut wer­den, dass dies so wir­kungs­vol­le The­ra­pien sei­en, dass sie in die Hand eines Arz­tes und nicht eines Heil­prak­ti­kers gehö­ren. So wird und soll es auch in Zukunft sein, dass der Heil­prak­ti­ker Vor­rei­ter für Neu­es ist.

Heil­prak­ti­ker an die Uni­ver­si­tä­ten?

Es wird immer wie­der dis­ku­tiert, dass die Aus­bil­dung zum Heil­prak­ti­ker in die Uni­ver­si­tä­ten inte­griert wer­den soll­te, ana­log zur medi­zi­ni­schen Aus­bil­dung. Das erscheint auf den ers­ten Blick eine ver­nünf­ti­ge For­de­rung und hebt schein­bar das Anse­hen des gesam­ten Berufs­tan­des an. Auf den zwei­ten, genaue­ren Blick wür­de man jedoch erken­nen, dass das der sichers­te Weg ist, dass sich der Heil­prak­ti­ker über­flüs­sig macht. Der Heil­prak­ti­ker wür­de einer ein­sei­ti­gen Aus­bil­dung unter­zo­gen, die das Gedan­ken­gut der Schul­me­di­zin wie­der­gibt. Das ganz­heit­li­che und alter­na­ti­ve Den­ken gin­ge kom­plett ver­lo­ren – der Heil­prak­ti­ker wird dann ein­fach zu einem „klei­nen Arzt“, der bedeu­tend schlech­ter aus­ge­bil­det ist als der „nor­ma­le Arzt“. Aber er wür­de Krank­hei­ten wie ein Arzt betrach­ten und er wür­de wie ein Arzt den­ken. Das „alter­na­ti­ve“, das das wert­vol­le am Heil­prak­ti­ker ist, gin­ge kom­plett ver­lo­ren. Er wür­de nun auf einem stark ein­ge­schränk­ten Gebiet arzt­ähn­li­che Leis­tun­gen erbrin­gen, die aber nicht von der all­ge­mei­nen Kran­ken­kas­se erstat­tet wer­den. Wel­cher ver­nünf­tig den­ken­de Mensch wür­de zu so einem Heil­prak­ti­ker gehen? Des­halb ist es für Heil­prak­ti­ker uner­läss­lich, dass die Aus­bil­dung durch Heil­prak­ti­ker und nicht durch Ärz­te erfolgt! Sein Den­ken und sein Ansatz muss ganz­heit­lich und der Natur ver­pflich­tet sein. Er muss wei­ter­hin der Vor­rei­ter für neue The­ra­pie­an­sät­ze sein! Den­ken wir nur dar­an, dass es Heil­prak­ti­ker waren, die z.B. die Ent­span­nungs­tech­ni­ken, die Aku­punk­tur, die Eigen­blut­be­hand­lung, die Darm­sa­nie­rung und vie­les mehr betrie­ben und bekannt gemacht haben und die dann in die Schul­me­di­zin mit über­nom­men wur­den.

Wie arbei­ten Heil­prak­ti­ker?

Heil­prak­ti­ker arbei­ten eigen­ver­ant­wort­lich. Sie sind nicht der ärzt­li­chen Wei­sung unter­stellt, wie z.B. Phy­sio- oder Ergo­the­ra­peu­ten. Sie stel­len eigen­stän­dig Dia­gno­sen und lei­ten ent­spre­chen­de Behand­lun­gen ein.

Heil­prak­ti­ker the­ra­pie­ren nicht ein­heit­lich. Jeder hat sei­ne indi­vi­du­el­len Schwer­punk­te und Fähig­kei­ten! So kann der eine Heil­prak­ti­ker z.B. arzt­ähn­lich mit Neu­ral­the­ra­pie behan­deln, ein ande­rer arbei­tet als Osteo­path, als Heil­pflan­zen­kun­di­ger, als Homöo­path, als TCM­ler oder mit (klas­si­scher, kom­plex oder mias­ma­ti­scher) Homöo­pa­thie. Eines ist aber allen Heil­prak­ti­kern gemein­sam! Sie neh­men sich viel Zeit für ihre Pati­en­ten und sehen bei ihnen nicht nur das Sym­ptom, son­dern immer die Gesamt­si­tua­ti­on, in der sich der Mensch befin­det.

Unter­schied Heil­prak­ti­ker und Homöo­path

Die bei­den Begrif­fe Heil­prak­ti­ker und Homöo­path wer­den häu­fig durch­ein­an­der­ge­bracht. Wie gera­de dar­ge­legt wur­de, arbei­ten Heil­prak­ti­ker mit unter­schied­lichs­ten The­ra­pien, z.B. mit Homöo­pa­thie. Ein sol­cher Heil­prak­ti­ker wird als sei­ne Berufs­be­zeich­nung immer „Heil­prak­ti­ker“ ange­ben und nie­mals „Homöo­path“, denn die­ser Begriff ist recht­lich nicht zuläs­sig, da man dar­an nicht erken­nen kann, ob es sich um einen Heil­prak­ti­ker oder Arzt han­delt. Des­halb fin­den Sie z.B. auf dem Pra­xis­schild den Namen und dar­un­ter die Berufs­zeich­nung „Heil­prak­ti­ker“ und dar­un­ter wird als The­ra­pie­ver­fah­ren „Homöo­pa­thie“ ste­hen. Den Begriff Homöo­path wer­den Sie also auf kei­nem Pra­xis­schild fin­den.

Unter­schied Heil­prak­ti­ker und Bera­ter

Ein Heil­prak­ti­ker darf kran­ke Men­schen behan­deln, sodass sie wie­der gesund wer­den. Das darf ein Bera­ter nicht. Ein Bera­ter darf Men­schen dabei hel­fen, dass sie gesund blei­ben und er darf ihnen bei der Bewäl­ti­gung von All­tags­pro­ble­men hel­fen. Die Behand­lung von kran­ken Men­schen ist ihm durch das Heil­prak­ti­ker­ge­setz ver­bo­ten.

Pflich­ten des Heil­prak­ti­kers

Ein Heil­prak­ti­ker muss die glei­chen Anfor­de­run­gen an die Hygie­ne und die Behand­lungs­räu­me wie ein Arzt erfül­len. Er unter­liegt einer umfas­sen­den Auf­klä­rungs­pflicht sei­nen Pati­en­ten gegen­über. Er muss sei­nem Pati­en­ten genau erklä­ren, wel­che Dia­gno­se er gestellt hat und was das bedeu­tet. Er muss ihm detail­liert erklä­ren, wel­che The­ra­pie er durch­füh­ren möch­te und was die­se den Pati­en­ten kos­tet.

Der Heil­prak­ti­ker muss alles, genau wie ein Arzt, sog­fäl­tig doku­men­tie­ren, ange­fan­gen von der gestell­ten Dia­gno­se über die erfolg­te Auf­klä­rung und die durch­ge­führ­ten the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men. Die­se von ihm doku­men­tier­ten Pati­en­ten- und Behand­lungs­da­ten bewahrt er zehn Jah­re auf.

Der Pati­ent muss auch in Zukunft wäh­len dür­fen!

Jeder Kran­ke muss auch in Zukunft selbst ent­schei­den dür­fen, wie er behan­delt wer­den möch­te. Jede Bevor­mun­dung ist hier fehl am Platz.

Der Kran­ke kann also bei jeder sei­ner Beschwer­den ent­schei­den, ob er damit zu einem Arzt oder einem Heil­prak­ti­ker gehen möch­te. Ent­schei­det er sich für einen Heil­prak­ti­ker, so fin­det er dort ein umfas­sen­des The­ra­pie­an­ge­bot ver­schie­dens­ter Heil­wei­sen und kann so aus die­ser Viel­falt aus­wäh­len, was für ihn am bes­ten passt. Wür­de es den Beruf des Heil­prak­ti­kers nicht mehr geben, wäre unser Gesund­heits­sys­tem nicht nur ärmer, son­dern es wür­den ganz wich­ti­ge Behand­lungs­an­ge­bo­te für chro­ni­sche Krank­hei­ten und funk­tio­nel­le Stö­run­gen für immer unwie­der­bring­lich ver­lo­ren­ge­hen.

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Bücher der Autorin:

Atlas für Heilpraktiker Anatomie - Physiologie - Krankheitsbilder Cover Lehrbuch für Heilpraktiker Medizinische und juristische Grundlagen Cover Prüfungstraining für Heilpraktiker 2500 Prüfungsfragen zum Lehrbuch für Heilpraktiker Cover

Über die Autorin:

Isolde richter

Isol­de Rich­ter: Heil­prak­ti­ke­rin und Lehr­buch­au­to­rin, lei­tet seit über 30 Jah­ren eine gro­ße Heil­prak­ti­ker- und The­ra­peu­ten­schu­le. Sie hat in die­ser Zeit zahl­rei­che Heil­prak­ti­ker, sowohl für die amts­ärzt­li­che Über­prü­fung aus­ge­bil­det, als auch in alter­na­ti­ven Heil­wei­sen unter­rich­tet, wie z.B. Homöo­pa­thie, Heil­pflan­zen­kun­de, TCM und vie­len mehr und sie so bes­tens auf eine erfolg­rei­che Pra­xi­s­tä­tig­keit vor­be­rei­tet.

Kon­takt: https://www.isolde-richter.de/

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