Isolde Richter
Nach dem Statistischen Bundesamt praktizieren derzeit ca. 30.000 Heilpraktiker in Voll- und Teilzeitpraxen. Wenn sich eine so große Anzahl Heilpraktiker auf dem Markt halten kann, ist das schon ein wichtiger Hinweis darauf, dass von Seiten der Bevölkerung ein Bedarf an diesen Therapeuten besteht. Heilpraktiker gehören nicht, wie beispielsweise Physiotherapeuten oder Krankenschwestern, zum ärztlichen Hilfspersonal, sondern sie stellen eigenständig und eigenverantwortlich selbst Diagnosen und wählen die passende Therapie für den Patienten aus. Der Heilpraktiker hat für seine Tätigkeit große Freiheit, allerdings wird er durch einige Gesetze in seinen Tätigkeiten eingeschränkt. So verbietet ihm z.B. das Infektionsschutzgesetz die Behandlung der meisten Infektionskrankheiten, außerdem darf er keine Zahnheilkunde ausüben und keine Geburtshilfe leisten. Er verordnet seinen Patienten apothekenpflichtige Medikamente, die verschreibungspflichtigen (umgangssprachlich auch als rezeptpflichtig bezeichnete) Arzneimittel dagegen verordnet nur der Arzt. Heilpraktiker gehören wie z.B. Ärzte und Rechtsanwälte zu den „freien Berufen“, sind also kein „Gewerbebetrieb“ und müssen deshalb keine Gewerbesteuer zahlen.
Es werden Schulmediziner und Heilpraktiker gebraucht
Die meisten Patienten möchten heute einerseits von Spezialisten hochqualifiziert behandelt werden und andererseits als Individuum in ihrer ganz bestimmten Lebenssituation wahrgenommen und nicht in ein Schema gesteckt und in einzelne Bereiche, wie z.B. Lunge, Herz, Kopf, Nerven zergliedert werden.
Das Spezialistenwissen liefert die Schulmedizin in hervorragender Qualität, bei der ganzheitlichen Betrachtung des Kranken weist sie allerdings schwere Defizite auf – und hier braucht es den Heilpraktiker. „Ganzheitlich“ bedeutet, dass der Heilpraktiker den Patienten in seiner Gesamtheit als Körper, Seele und Geist betrachtet und darüber hinaus nimmt er ihn in all seinen Facetten als Mitglied einer Gemeinschaft in beruflicher und privater Hinsicht wahr. Das heißt, er berücksichtigt die momentane Lebenssituation des Kranken, sieht, wo es Reibungspunkte gibt, die zu Anspannung, Problemen und Stress führen und so als Krankheitsursache in Betracht kommen.
So findet man bei Heilpraktikern Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen. Sie reichen von leichten Befindlichkeitsstörungen bis hin zu schwersten und tödlichen Krankheiten, wie z.B. austherapierten Krebspatienten, d.h. das sind Menschen, die vom Arzt den Bescheid bekommen haben: Wir haben nun alles getan, was in unserer Macht steht, eine weitere Therapiemöglichkeit gibt es nicht mehr. Es stehen nur noch palliative Möglichkeiten zur Verfügung, also eine reine Symptom- und Schmerzbehandlung.
Die Aufgabe des Heilpraktikers liegt nicht in der Behandlung schwerer, akuter Erkrankungen, denn hier hat die Schulmedizin große Erfolge vorzuweisen. Denken wir nur an die Erfolge der antibiotischen Behandlung und der großen chirurgischen Erfolge. Das bereits vorstehend schon erwähnte Infektionsschutzgesetz besagt, dass die meisten Infektionskrankheiten nur von Ärzten behandelt werden dürfen. Aber auch akut Erkrankte, z.B. durch Unfall, gehören nicht in die Hand des Heilpraktikers. Aber es gibt sicher auch keinen Patienten, der mit einem Beinbruch zu einem Heilpraktiker geht!
Wichtige Behandlungsschwerpunkte von Heilpraktikern sind chronische Krankheiten, da diese ganzheitlich gesehen und entsprechend therapiert werden müssen. Entwickelt sich z.B. bei einem Menschen eine Arthrose, so darf nicht nur das Symptom behandelt werden, sondern es muss untersucht werden, warum sich eine Arthrose entwickeln konnte. Bestehen hier vielleicht langjährige Ernährungsfehler, Bewegungsmangel, Fehlbeanspruchungen, Übersäuerung oder sind im Gewebe Abbauprodukte angelagert, die nicht ausreichend ausgeschieden werden konnten?
Eine weitere sehr wichtige Domäne des Heilpraktikers sind funktionelle Störungen. Hier ist es beim Betroffenen noch zu keiner Organveränderung gekommen, sondern es liegt eine Störung im Bewegungsablauf, also in der Funktion des Organs, vor. So könnte es sein, dass ein Patient aus seelischen Ursachen heraus unter Magenbeschwerden leidet. Er geht nun zum Arzt und lässt eine Magenspiegelung machen. Der Arzt findet keinerlei Veränderung und teilt dem Patienten den Befund mit: „Es ist alles in Ordnung, bei Ihnen sind die Beschwerden vermutlich psychisch bedingt“. Damit wird der frustrierte Patient entlassen und oft hat er das Gefühl, dass mit ihm etwas nicht stimme. Hier setzt eine wichtige Arbeit des Heilpraktikers ein. Funktionelle Beschwerden können in der Naturheilkunde sehr gut behandelt werden, z.B. mit Homöopathie, TCM oder Phytotherapie. Unterbleibt die Behandlung in diesem Stadium der Erkrankung, so wird sie weiter fortschreiten und beim Betroffenen schwere Schäden verursachen. Wenn wir bei dem Beispiel der psychisch bedingten Magenerkrankung bleiben, so wird die psychische Störung nicht nur zu Magenkrämpfen, sondern auch zu einer vermehrten Produktion von Magensaft führen. Zuviel Magensaft greift aber die Magenwände an, sodass sich im Laufe der Zeit eine Organveränderung und eine chronische Gastritis entwickeln wird. Eine jahrelang bestehende chronische Gastritis, steigert aber erheblich das Risiko an einem Magenkrebs zu erkranken.
Tipp für Therapeuten:
Heilpraktiker-Prüfung
Bevor jemand eine Heilerlaubnis als Heilpraktiker bekommt, muss er sich einer sehr anspruchsvollen schriftlichen und mündlichen Überprüfung unterziehen. Das hohe Niveau dieser Prüfung ist vielen nicht bewusst, da in den Medien oft so berichtet wird, als könne man diese Prüfung einfach ohne große Vorbereitung bestehen. Das ist nicht richtig. Die Latte liegt bei dieser Prüfung hoch und das ist gut so, denn so wird sichergestellt, dass der Heilpraktiker genau weiß, was er aufgrund der gesetzlichen Gegebenheit tun darf und was nicht. Und es ist sichergestellt, dass er in der Lage ist, gefährliche Erkrankungen zu erkennen und dafür zu sorgen, dass die in diesem Fall notwendigen Schritte eingeleitet werden. Im Hinblick auf seine Fähigkeit Diagnosen zu stellen, erwartet man von ihm das gleiche Wissen, wie von einem Arzt. Auch muss er detaillierte Kenntnisse nachweisen, dass er in der Lage ist, genau zu erkennen, welche Untersuchungen – auch und gerade schulmedizinische – bei den jeweiligen Symptomen und Krankheiten notwendig sind.
Der Heilpraktiker war schon immer auf alternativen Gebieten tätig. Denken wir nur daran, dass Therapierichtungen, die von der Schulmedizin ursprünglich belächelt und als wirkungslos eingestuft wurden, wie Autogenes Training, TCM, Lymphdrainage, Darmsanierung und vieles mehr heute von zahlreichen Ärzten fest in ihrer Arbeit integriert sind und mittlerweile sogar teilweise in der Schulmedizin Stimmen laut werden, dass dies so wirkungsvolle Therapien seien, dass sie in die Hand eines Arztes und nicht eines Heilpraktikers gehören. So wird und soll es auch in Zukunft sein, dass der Heilpraktiker Vorreiter für Neues ist.
Heilpraktiker an die Universitäten?
Es wird immer wieder diskutiert, dass die Ausbildung zum Heilpraktiker in die Universitäten integriert werden sollte, analog zur medizinischen Ausbildung. Das erscheint auf den ersten Blick eine vernünftige Forderung und hebt scheinbar das Ansehen des gesamten Berufstandes an. Auf den zweiten, genaueren Blick würde man jedoch erkennen, dass das der sicherste Weg ist, dass sich der Heilpraktiker überflüssig macht. Der Heilpraktiker würde einer einseitigen Ausbildung unterzogen, die das Gedankengut der Schulmedizin wiedergibt. Das ganzheitliche und alternative Denken ginge komplett verloren – der Heilpraktiker wird dann einfach zu einem „kleinen Arzt“, der bedeutend schlechter ausgebildet ist als der „normale Arzt“. Aber er würde Krankheiten wie ein Arzt betrachten und er würde wie ein Arzt denken. Das „alternative“, das das wertvolle am Heilpraktiker ist, ginge komplett verloren. Er würde nun auf einem stark eingeschränkten Gebiet arztähnliche Leistungen erbringen, die aber nicht von der allgemeinen Krankenkasse erstattet werden. Welcher vernünftig denkende Mensch würde zu so einem Heilpraktiker gehen? Deshalb ist es für Heilpraktiker unerlässlich, dass die Ausbildung durch Heilpraktiker und nicht durch Ärzte erfolgt! Sein Denken und sein Ansatz muss ganzheitlich und der Natur verpflichtet sein. Er muss weiterhin der Vorreiter für neue Therapieansätze sein! Denken wir nur daran, dass es Heilpraktiker waren, die z.B. die Entspannungstechniken, die Akupunktur, die Eigenblutbehandlung, die Darmsanierung und vieles mehr betrieben und bekannt gemacht haben und die dann in die Schulmedizin mit übernommen wurden.
Wie arbeiten Heilpraktiker?
Heilpraktiker arbeiten eigenverantwortlich. Sie sind nicht der ärztlichen Weisung unterstellt, wie z.B. Physio- oder Ergotherapeuten. Sie stellen eigenständig Diagnosen und leiten entsprechende Behandlungen ein.
Heilpraktiker therapieren nicht einheitlich. Jeder hat seine individuellen Schwerpunkte und Fähigkeiten! So kann der eine Heilpraktiker z.B. arztähnlich mit Neuraltherapie behandeln, ein anderer arbeitet als Osteopath, als Heilpflanzenkundiger, als Homöopath, als TCMler oder mit (klassischer, komplex oder miasmatischer) Homöopathie. Eines ist aber allen Heilpraktikern gemeinsam! Sie nehmen sich viel Zeit für ihre Patienten und sehen bei ihnen nicht nur das Symptom, sondern immer die Gesamtsituation, in der sich der Mensch befindet.
Unterschied Heilpraktiker und Homöopath
Die beiden Begriffe Heilpraktiker und Homöopath werden häufig durcheinandergebracht. Wie gerade dargelegt wurde, arbeiten Heilpraktiker mit unterschiedlichsten Therapien, z.B. mit Homöopathie. Ein solcher Heilpraktiker wird als seine Berufsbezeichnung immer „Heilpraktiker“ angeben und niemals „Homöopath“, denn dieser Begriff ist rechtlich nicht zulässig, da man daran nicht erkennen kann, ob es sich um einen Heilpraktiker oder Arzt handelt. Deshalb finden Sie z.B. auf dem Praxisschild den Namen und darunter die Berufszeichnung „Heilpraktiker“ und darunter wird als Therapieverfahren „Homöopathie“ stehen. Den Begriff Homöopath werden Sie also auf keinem Praxisschild finden.
Unterschied Heilpraktiker und Berater
Ein Heilpraktiker darf kranke Menschen behandeln, sodass sie wieder gesund werden. Das darf ein Berater nicht. Ein Berater darf Menschen dabei helfen, dass sie gesund bleiben und er darf ihnen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen helfen. Die Behandlung von kranken Menschen ist ihm durch das Heilpraktikergesetz verboten.
Pflichten des Heilpraktikers
Ein Heilpraktiker muss die gleichen Anforderungen an die Hygiene und die Behandlungsräume wie ein Arzt erfüllen. Er unterliegt einer umfassenden Aufklärungspflicht seinen Patienten gegenüber. Er muss seinem Patienten genau erklären, welche Diagnose er gestellt hat und was das bedeutet. Er muss ihm detailliert erklären, welche Therapie er durchführen möchte und was diese den Patienten kostet.
Der Heilpraktiker muss alles, genau wie ein Arzt, sogfältig dokumentieren, angefangen von der gestellten Diagnose über die erfolgte Aufklärung und die durchgeführten therapeutischen Maßnahmen. Diese von ihm dokumentierten Patienten- und Behandlungsdaten bewahrt er zehn Jahre auf.
Der Patient muss auch in Zukunft wählen dürfen!
Jeder Kranke muss auch in Zukunft selbst entscheiden dürfen, wie er behandelt werden möchte. Jede Bevormundung ist hier fehl am Platz.
Der Kranke kann also bei jeder seiner Beschwerden entscheiden, ob er damit zu einem Arzt oder einem Heilpraktiker gehen möchte. Entscheidet er sich für einen Heilpraktiker, so findet er dort ein umfassendes Therapieangebot verschiedenster Heilweisen und kann so aus dieser Vielfalt auswählen, was für ihn am besten passt. Würde es den Beruf des Heilpraktikers nicht mehr geben, wäre unser Gesundheitssystem nicht nur ärmer, sondern es würden ganz wichtige Behandlungsangebote für chronische Krankheiten und funktionelle Störungen für immer unwiederbringlich verlorengehen.
healthstyle
Tipp für Therapeuten:
Bücher der Autorin:
Über die Autorin:
Isolde Richter: Heilpraktikerin und Lehrbuchautorin, leitet seit über 30 Jahren eine große Heilpraktiker- und Therapeutenschule. Sie hat in dieser Zeit zahlreiche Heilpraktiker, sowohl für die amtsärztliche Überprüfung ausgebildet, als auch in alternativen Heilweisen unterrichtet, wie z.B. Homöopathie, Heilpflanzenkunde, TCM und vielen mehr und sie so bestens auf eine erfolgreiche Praxistätigkeit vorbereitet.
Kontakt: https://www.isolde-richter.de/
Kommentare sind deaktiviert